Studienplatzklage

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid von einer Hochschule erhalten haben, prüfen wir dessen Richtigkeit und können unter Umständen dagegen vorgehen. Denn aus Artikel 12 des Grundgesetzes ergibt sich die rechtliche Vorgabe, dass die Hochschulen alle ihr für die Lehre zugewiesen Mittel auch für Studienplätze einsetzen muss.

Die Überprüfung dieser Vorgabe beinhaltet allerdings eine komplexe Berechnung. Wir können auf langjährige Erfahrung in der Bearbeitung solcher Verfahren zurückgreifen.

Mit der Studienplatzklage machen Sie geltend, dass für die Hochschule diese Berechnung nicht umfänglich zutrifft und dass faktisch noch weitere Studienplätze zur Verfügung stehen. Diese werden dann unter den Antragstellern verteilt.

 

Ihr Anwalt:
Jan Tobias Behnke