Arbeitsrecht
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die rechtlichem Beistand bedürfen – mit oder ohne gerichtlicher Auseinandersetzung. Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung zu Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen.
Eine der Besonderheiten des Arbeitsrechts ist, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Arbeitgeber müssen Probleme mit Mitarbeitern gelegentlich mit arbeitsrechtliche Maßnahmen lösen, z. B. für langjährige Mitarbeiter Lösungen zu finden, die für beide Seiten eine Win-Win-Situation herstellt. So gilt es unterschiedlichen Interessen – auch in Zusammenarbeit mit Betriebsräten – mit rechtlichen Möglichkeiten auszugleichen, um ein Ergebnis zu finden, und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich oft vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die Interessenslage berücksichtigt wurde. Auch dabei steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf: Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Arbeitszeugnis, Abfindungen, Teilzeitbegehren, Schadensersatz, Verschwiegenheitspflichten, Abmahnungen, Überstunden, Lohn und Gehalt, Mobbing, Wettbewerbsverbote

